Hilfe, mein Strom wird abgestellt!
- Januar 22, 2019
- Veröffentlicht durch: Marion
- Kategorie: Tipps und News

Strom und Gas abgestellt? Was ist zu tun?
Wenn im Kühlschrank das Licht ausbleibt, die Truhe nicht mehr friert und der Heizkörper kalt bleibt entsteht große Not.
Jedes Jahr werden bei vielen Haushalten in Deutschland der Strom und das Gas abgestellt. Knapp 8 Millionen Mal jährlich drohen deutsche Strom- und Gasversorger mit einer Versorgungssperre. Tatsächlich wird bei über 300.000 Haushalten der Strom aufgrund offener Rechnungen abgestellt – knapp 40.000 Mal das Gas. Ein Desaster für die Betroffenen, da heutzutage kaum ein Haushalt ohne Strom und Gas auskommt. Doch darf ein Anbieter einfach die Strom- und Gasversorgung abstellen?
Gesetzliche Regelungen zu Strom- und Gassperren
Energieversorgungsunternehmen dürfen nur mit vorheriger Ankündigung und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung einstellen. Eine Sperrung muss der Versorger vier Wochen vorher ankündigen und drei Tage vorher noch einmal. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer Mahnung erfolgen! Wer also eine Mahnung erhält, sollte sofort handeln.
Eine Versorgungssperre darf nicht verhängt werden, wenn die Zahlungsrückstände weniger als 100 EUR betragen. Die Sperre muss also verhältnismäßig sein – auch im Hinblick auf die Folgen, wenn Kinder, Kranke und Schwangere betroffen sind.
Wurden Rechnungen widersprochen und der alte Preis weiter bezahlt, darf der Versorger ebenfalls eine Androhung nicht aussprechen und der Strom bzw. das Gas abgestellt werden.
Was ist bei einer Sperrungsandrohung zu tun?
Handeln Sie sofort! Wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Energieversorger und begleichen Sie offene Forderungen. Ist dieses nicht möglich, versuchen Sie eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Wer von Sozialleistungen lebt, kann versuchen, beim Sozialamt oder Jobcenter ein Darlehen zur Übernahme der Energieschulden zu beantragen. Wichtig ist, auf jeden Fall sofort zu reagieren, da eine Versorgungssperre für den Verbraucher teuer wird.
Versorgungssperren kosten Geld und Nerven
Lassen Sie es nicht auf eine Strom- oder Gassperre kommen, denn sowohl die Sperrung als auch die Entsperrung kostet Geld. Je nach Anbieter variieren die Kosten, die schon mal im dreistelligen Bereich liegen können. Erst wenn alle Rückstände sowie die Kosten der Sperrung bezahlt sind, muss der Energieversorger erst wieder Strom und/oder Gas liefern.
Wo finde ich Hilfe
Wenn kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist und die Sorgen über den Kopf gewachsen sind, kontaktieren Sie eine Beratungsstelle. Schuldnerberatungen gibt es bei Wohlfahrtsverbänden wie die Diakonie oder Caritas und bei den Kommunen. Unter www.forum-schuldnerberatung.de finden Sie Beratungsstellen und Hilfsangebote.
Ein Anbieterwechsel hilft nur vor einer Versorgungssperre
Mit dem Wechsel zu einem günstigeren Strom- und Gasanbieters können Verbraucher heutzutage sehr viel Geld sparen. Wurde jedoch die Versorgung bereits unterbrochen, hilft auch ein Wechsel des Energieanbieters nicht mehr. Denn die Versorger beauftragen den örtlichen Netzbetreiber mit der Sperrung des Anschlusses. Solange die Unterbrechung, vom Netzbetreiber veranlasst, besteht, kann kein neuer Strom- oder Gasversorger beauftragt werden.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.